BSI will bei NIS2 eine Durchsetzungsinitiative starten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschärft das Vorgehen gegen Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben der NIS2-Richtlinie bislang nicht ausreichend umsetzen. Wie das BSI gegenüber dem Tagesspiegel bestätigte, startet die Behörde noch im vierten Quartal 2026 eine Durchsetzungsinitiative.

Die aktuellen Zahlen und Fristüberschreitungen:

Gemeldete Unternehmen: Zum Stichtag 30.09.2026 verzeichnete das BSI 20.373 Registrierungen (inklusive Nebenniederlassungen).
Erwartete Gesamtzahl: Die Behörde geht von knapp 30.000 betroffenen Einrichtungen in Deutschland aus.
Die Lücke: Mehr als sieben Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist hat sich fast ein Drittel der verpflichteten Unternehmen noch nicht registriert.

Konsequenzen und Zeitplan der Behörden:

1. Direkte Ansprache und Anhörungen: Das BSI geht ab sofort gezielt auf Unternehmen zu, bei denen eine Registrierungspflicht offenkundig versäumt wurde. Die Verfahren beginnen mit einer offiziellen Anhörung und können in Bußgeldern enden.
2. Verpflichtende Audits ab 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 wird das BSI Einrichtungen per Anordnung dazu verpflichten, ihre IT-Sicherheit zu auditieren und entsprechende Nachweise vorzulegen. Begonnen wird bei besonders wichtigen Einrichtungen in Sektoren mit dem größten Bedarf.

Mindestanforderungen und Relevanz für die Personalauswahl:

Die NIS2-Vorgaben stellen laut Experten keinen „Gold-Standard“ dar, sondern definieren die aktuellen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Unternehmen mit Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem fordern zunehmend auch Abnehmer in der Lieferkette die Einhaltung dieser Standards ein. Neben technischen Maßnahmen ist ein zentraler Bestandteil des geforderten Risikomanagements die Sicherheit in der Lieferkette und im eigenen Betrieb. Da sich Compliance-Anforderungen aus NIS2, ISO 27001, TISAX oder DORA inhaltlich stark überschneiden, rückt hierbei auch die personelle Sicherheit (inklusive der Überprüfung von Mitarbeitern bei der Einstellung) in den Fokus, um Insider-Risiken zu minimieren und die geforderten Dokumentationspflichten bei Audits lückenlos nachzuweisen.

Quelle: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/bsi-kuendigt-durchsetzungsinitiative-an

 

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